Am 22. Mai 2019 hat das Bundeskabinett die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ab dem 1. Januar 2020 beschlossen. Diesbezüglich hatten der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Dr. Raimund Neugebauer und Sprecher des Dieselkuratoriums vom Deutschen Institut für Erfindungswesen e.V. (D.I.E. e.V.), Prof. Dr. Alexander J. Wurzer, einen offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz verfasst, mit dem Apell und im Interesse des Deutschen Mittelstands, steuerliche Forschungsförderung, beim Auftraggeber anzusiedeln.

Hierzu gab es am Mittwoch, den 6. November 2019, einen Beschluss, der besagt, dass die Bundesregierung nun Investitionen in Forschung und Entwicklung insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen fördern will. Demnach erhält, wie in dem offenen Brief an Bundesfinanzminister Scholz gefordert, der Auftraggeber und nicht, wie im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehen, der Auftragnehmer.

Forschende Unternehmen erhalten einen Rechtsanspruch auf Förderung von bis zu 500.000 Euro pro Jahr. „Mit der steuerlichen Forschungsförderung bekommen wir ein Zugpferd für nachhaltigen Wohlstand und neue Arbeitsplätze.“, so Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. „Die Förderung erfolgt themenoffen und erreicht somit auch Forschungsbereiche, die jetzt noch nicht im Rampenlicht stehen, aber Potential für zukunftsweisende Innovationen haben.“, so Karliczek weiter.